Liebe Schützenkameradinnen und Kameraden,
das Coronavirus geht auch an uns nicht spurlos vorüber und die Einschränkungen für unseren Sportbetrieb sind erheblich. Meisterschaften und Turniere finden in dieser Saison nach aktuellen Stand nicht mehr statt.
Das Training ist ab Montag, den 11. 05. 2020 unter den unten genannten Regeln des BSSB wieder erlaubt.
Das beudeutet für uns im Verein:
– dass ab den 11. Mai 2020 am Bogenplatz das Bogenschießen unter den unten genannten Einschränkungen möglich ist;
– es wird kein geleitetes Training stattfinden;
– es darf immer nur eine Person gleichzeitig auf eine Scheibe schießen;
– die Scheiben sind auf eine mittlere Distanz aufgestellt, damit allen das Schießen ermöglicht wird; sollte jemand eine andere
Entfernung schießen wollen, so muss er sich die Scheibe selbst umstellen, jedoch nach Beendigung des Schießens wieder auf
die alte Entferung zurückstellen.
– die Sicherheitsregeln des BSSB (unten aufgeführt) sind einzuhalten, jeder ist dafür selbst verantwortlich
– die Einhaltung der Sicherheitsregeln dient dazu unser Gegenüber zu schützen, nicht nur sich selbst, bitte beachtet dies;
– bitte ermöglicht allen das Training und sprecht euch ab bei der Nutzung damit jeder der Lust hat auch schießen kann;
Viel Spaß und Freude unter Einhaltung der Vorgaben wünscht euch
Eure Vorstandschaft
Info des BSSB ( auch nachzulesen unter der Seite des BSSB )
Stand 6. Mai 2020
Pandemie: Bayernplan Corona – Einzelsport im Freien wieder möglich
Der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder, MdL, sowie weitere Vertreter der Bayerischen Staatsregierung haben am 5. Mai 2020 den „Bayernplan Corona“ vorgestellt. Dieser Plan nimmt eine schrittweise, bewusst vorsichtige Lockerung der Pandemiebekämpfungsmaßnahmen vor. Er wandelt die bislang gültige Ausgangsbeschränkung zu einer Kontaktbeschränkung um. Entsprechend erging die Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Dies bedeutet für uns Sportschützinnen und Sportschützen:
- Unsere Schützenheime bleiben weiterhin gesperrt, unser schießsportlicher Betrieb im Innenraum und unsere Vereinsversammlungen bleiben weiter untersagt. Auch das Schützenstüberl oder das Vereinslokal müssen gegenwärtig leider noch geschlossen bleiben.
- Die Ausnahme bildet bis auf Weiteres der kontaktlose Einzelsport im Freien.
Bogensport im Freien – einschließlich 3D-Bogenparcours – und Wurfscheibenschießen sind ab dem 11. Mai 2020 wieder möglich!
Voraussetzungen:
1. Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen,
2. Einhaltung des Distanzgebotes von 1,5 Metern zwischen zwei Personen,
3. Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen (inklusive Trainer und Aufsicht!),
4. kontaktfreie Durchführung,
5. keine Nutzung von Umkleidekabinen,
6. konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten,
7. keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich,
8. Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen,
9. keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten; Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig,
10. keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und
11. keine Zuschauer.
Masken sind für die Schießtrainings im Freien nicht vorgeschrieben.